Kurzfristig helfen sie, langfristig können sie schädlich sein und in die Abhängigkeit führen: Schlafmittel bergen ein Risiko, das auch von einer Vielzahl an Ärzten noch immer unterschätzt wird. Dies ist besonders bei der Wirkstoffgruppe der Z-Drugs der Fall. Jene Klasse von Arzneistoffen, die als Hypnotika eingesetzt werden, umfasst schlafanstoßende Wirkstoffe, die das Nervensystem beruhigen und deren Bezeichnung mit dem Buchstaben „Z“ beginnt.
Ausgehend von jenem Anglizismus können die Z-Drugs auch als Z-Substanzen oder Z-Hypnotika bezeichnet werden. In geringerer Ausprägung wirken sie auch antikonvulsiv und muskelrelaxierend, auch Effekte wie bei der Einnahme von anxiolytischen Medikamenten sind möglich.
Jene Klasse der Nicht-Benzodiazepin-Agonisten umfasst allen voran Zaleplon (Sonata), Zolpidem (Stilnox) und Zopiclon (Imovane), wobei letzteres in Deutschland am häufigsten verordnet wird.
Z-Drugs und ihre Anwendung
Die Einnahme von Z-Substanzen, die im Handel primär in Form von Filmtabletten, aber auch als Brause- oder Retardtabletten erhältlich sind, erfolgt unmittelbar vor dem Schlafengehen. Das Nervensystem beruhigend und der Angstbewältigung zutragend werden Zopiclon und Co. zur kurzfristigen Therapie von Schlafstörungen verordnet. Dabei sollte wie bei den Benzodiazepinen die 5-K-Regel der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft beachtet werden: Jene beruhigenden und angstlindernden Hypnotika sollen nur
- bei klarer Indikation,
- in der kleinsten möglichen Dosis über den
- kürzest möglichen Zeitraum verabreicht werden, zudem soll
- kein abruptes Absetzen erfolgen und die
- Kontraindikationen beachtet werden.
So dürfen Z-Medikamente bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, bei sich der Stillzeit befindlichen Müttern, bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff und bei Myastehnia gravis keine Anwendung finden. Gleiches gilt für Patienten mit schwerer Atem- oder Leberinsuffizienz sowie bei schwerem Schlafapnoe-Syndrom. → Quelle: gelbe-liste.de/wirkstoffgruppen/z-drugs
Z-Drugs Wirkung
Aufgrund ihrer chemischen Struktur zählen Z-Drugs zwar nicht zur Klasse der Benzodiazepine, im Bereich der pharmakologischen Wirkung weisen sie allerdings weitreichende Parallelen auf. Beide Substanzklassen binden an dem GABAA-Rezeptor und fungieren dementsprechend als sogenannte positive allosterische Modulatoren jener Bindungsstelle. Als Agonist an jenen Rezeptor erhöhen sie dessen Affinität für den Neurotransmitter GABA, erleichtern damit die Öffnung des Chloridkanals und provozieren daraus resultierend eine verstärkte zentral hemmende Wirkung des Neurotransmitters im Zentralen Nervensystem.
Die Effekte der Einnahme von Z-Hypnotika basiert auf deren Bindung an den GABAA-Rezeptor: Dieser verfügt über diverse Subtypen und mehrere Untereinheiten. Die Alpha-1-Untereinheit dient dem sedierenden Effekt, weshalb Z-Drugs ausschließlich an diese binden soll.
Während bei Zolpidem und Zaleplon eine bestimmte Selektivität für dieses Element bekannt ist, ist dies bei Zopiclon nicht der Fall. Die Wirkstoffe der Z-Medikamente besitzen vergleichsweise kurze Halbwertszeiten, die Metabolisierung erfolgt mittels des Enzyms CYP3A4.
Interaktionen
Demzufolge besteht bei Z-Drugs eine hohe Anfälligkeit für Wechselwirkungen mit CYP3A4-Inhibitoren (z. B. Cimetidin, Ketoconazol oder Ritonavir) und CYP3A4-Induktoren (z. B. Rifampicin, Johanniskraut oder Phenytoin). Während Letztere eine Senkung des Plasmaspiegel zur Folge haben, sorgen Erstere für dessen Erhöhung.
Bei gleichzeitiger Anwendung kann es des Weiteren bei folgenden Substanzen zu Interaktionen kommen:
- Bei der Einnahme von Sedativa, Narkotika, Analgetika, Hypnotika, Neuroleptika, Anxiolytika und Antidepressiva (siehe: Übersicht Antidepressiva) parallel zur Therapie von Z-Drugs wird wechselwirkend der zentral dämpfende Effekt verstärkt.
- Die parallele Einnahme von Z-Präparaten und Narkoanalgetika begünstigt deren euphorisierenden Effekt, was zu einer Beschleunigung der Abhängigkeitsentwicklung führt.
- Wer Muskelrelaxanzien und Z-Substanzen gleichzeitig einnimmt, muss mit einer relaxierenden Wirkung im deutlich erhöhten Ausmaß rechnen.
- Auch der Konsum von Alkohol kann sich wechselwirkend auf die Therapie mit Z-Medikamenten ausschlagen.
Z-Drugs Nebenwirkungen
Nicht nur die Wechselwirkungen, sondern auch die unerwünschten Nebenwirkungen sind bei der Therapie mit Z-Drugs zu beachten.
- Bezüglich des Verdauungstrakts kann es zu Bauchschmerzen und Übelkeit, sowie zu Durchfall und Erbrechen führen.
- Auch Mundtrockenheit ist keine seltene Begleiterscheinung.
- Durch die Effekte auf das Zentrale Nervensystem können Kopfschmerzen, Schwindel, eine anterograde Amnesie oder auch schlichtweg Schläfrigkeit am Folgetag hervorgerufen werden.
Wer Z-Substanzen verordnet bekommt, dem kreist oftmals die Frage „Werde ich verrückt?“ oder „Besteht das Risiko zu weitreichenden psychischen Veränderungen?“ im Kopf herum. Tatsächlich können Z-Medikamente nicht nur Unruhe, Gedächtnisstörungen und Reizbarkeit zur Folge haben, sondern auch Albträume, Verwirrtheit, Benommenheit, eine Affinität zum Schlafwandeln oder gar Halluzinationen.
Das Risiko, aufgrund von Z-Substanzen jemanden einweisen zu lassen ist zwar gering und nur selten der Fall, besteht die Möglichkeit auf eine Selbstgefährdung ist dies aber nicht ausgeschlossen. → Quellen: flexikon.doccheck.com/de/Z-Drug, pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Z-Drugs
Risiken
Die genannten unerwünschten Nebenwirkungen erscheinen allen voran bei mehrmaliger Einnahme der Tabletten innerhalb einer Nacht. Da Z-Substanzen wie Zaleplon (eine Stunde), Zolpidem (zwei bis vier Stunden) oder Zopiclon (fünf Stunden) allesamt über eine relativ kurze Wirkungsdauer verfügen, ist ein Aufwachen der Patienten in der Nacht und die anschließende erneute Einnahme keine Seltenheit. Die Folge sind beispielsweise Beeinträchtigungen der Muskelsteuerung, aber auch ein gestörter Gleichgewichtssinn. Da die Nachwirkung der Z-Substanzen Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit hervorrufen, sollten gewisse potenziell selbst- oder fremdgefährdende Aktivitäten frühestens am nächsten Tag nach der vorabendlichen Einnahme wieder durchgeführt werden. Dazu zählt unter anderem die Bedienung von Maschinen, die Arbeit ohne sicherem Halt (beispielsweise auf Leitern) und das eigenhändige Fahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr.
Bei Kindern, älteren Personen und Patienten, die an Hirnschäden leiden, kann es zu sogenannten paradoxen Reaktionen kommen. Die erregende Wirkung äußert sich dann zum Beispiel in Form von Wut, Ruhelosigkeit und einem erhöhten Aggressionspotenzial. Auch ein eingeschränktes Erinnerungsvermögen und schlafwandlerische Zustände sind mögliche Folgen. → Quelle: medikamente-und-sucht.de/behandler-und-berater/pharmakologie-und-behandlung/z-drugs.html
Schlafwandeln als unerwünschte Wirkung
Letztgenannte unwillentliche nächtliche Aktivitäten sorgten im Mai 2019 für Verschärfungen der Regularien zur Verordnung von Z-Drugs. Während in Deutschland nur der Hinweis, aufgrund der verminderten Verkehrstüchtigkeit acht Stunden nach Einnahme nicht Auto zu fahren, und in Frankreich die Verordnung von Zolpidem nur noch mittels eines speziellen Betäubungsmittel-Rezepts erlaubt ist, legte die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA verpflichtende „Boxed Warnings“ fest. Jene auf der Packungsbeilage besonders hervorgehobenen und umrahmten Warnhinweise sollen potenzielle Konsumenten mit den teils lebensgefährlichen Nebenwirkungen wie Schlafwandeln vertraut machen.
Diese Verschärfung basiert auf einer zunehmenden Häufung an entsprechenden Meldungen, die mit der Anzahl der Verordnungen von Z-Drugs einhergeht: Innerhalb eines Jahrzehnts vervierfachten sich die Rezeptierungen, da Z-Substanzen und deren Anwendungsprofil verglichen mit den herkömmlichen Benzodiazepinen grundsätzlich sicher eingeordnet werden. Doch bereits bei Konsum der kleinst möglichen Dosis oder nur einer Tablette kann es in seltenen Fällen zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Der FDA lagen vor Einführung der genannten Verschärfung 66 Fälle von Patienten vor, die unter Einfluss von Z-Medikamenten ihr Leben gefährdeten, Mitmenschen verletzten oder durch schlafwandlerisches Handeln Todesfolgen hervorriefen. Knapp ein Drittel jener Fälle endete letal. Das Spektrum der entsprechenden Situationen reicht von akzidentiellen Überdosierungen, Unterkühlungen und teils folgenreichen Stürzen bis hin zu tödlichen Autounfällen, Suiziden und Suizidversuchen. Zudem sind auch Meldungen von Verbrennungen, Vergiftungen, unwissentlichen Schusswaffengebrauch und Ertrinken überliefert. → Quelle: gelbe-liste.de/nachrichten/schlafwandeln-zolpidem-s-drugs
Abhängigkeit
Bei der Einnahme von Z-Substanzen besteht jedoch nicht nur das Risiko zu unwillentlichen Handlungen im schlafwandlerischen Zustand, sondern auch die Gefahr einer Abhängigkeit. Warb die Pharmaindustrie zu Beginn der 1990er Jahre noch mit dem Vorzug von Z-Drugs, anders als wirkungsähnliche Benzodiazepine kein Suchtpotenzial aufzuweisen, schenken noch heute nicht wenige Ärzte jenem vermeintlichen Fakt ihren Glauben.
Tatsächlich basiert jenes Ergebnis aber auf einer zielgerichteten Ausrichtung der Studie, bei der beispielsweise Menschen mit Suchtproblemen ausgeschlossen wurden. Im Rahmen eines Tierversuchs wiesen mit Zolpidem behandelte Mäuse ferner allein ob der Tatsache, dass die Untersuchungszeiträume zu kurz für die Erfassung einer Sucht-Entwicklung ausgelegt waren, keine Entzugserscheinungen auf. Dank jener zeitlichen Befristung der Verabreichung im Rahmen der Studie konnten Non-Benzodiazepine als tolle Alternative zu den in die Abhängigkeit führenden Benzodiazepinen vermarktet werden. Tatsächlich liegt der Unterschied bezogen auf die Suchtproblematik wenn überhaupt in dem geringeren Risiko zur Abhängigkeit bei Z-Substanzen.
Besonders problematisch wird es bei langfristiger und kontinuierlicher Einnahme von Z-Drugs: Im Rahmen der 5-K-Regelung soll das entsprechende Medikament nur im kürzest möglichen und nötigen Zeitraum verabreicht werden und demnach als Kurzzeitmethode dienen, oftmals wird jene Regel allerdings missachtet und Tabletten mit Z-Wirkstoffen im Zuge einer Dauertherapie verordnet. Demzufolge wird die häufig empfohlene „Einnahme nach Notwendigkeit“ (auch Intake on Demand) bei Einnahmedauern ab 14 Tagen riskant.
Der Entzug erfolgt in erster Linie über eine Umstellung auf Benzodiazepine mit mittlerer Halbwertszeit, da Z-Substanzen aufgrund ihrer relativ kurzen Wirkungsdauer massive Entzugserscheinungen besonders innerhalb der ersten 24 Stunden hervorrufen können. Von einem abrupten Absetzen wird dringlichst abgeraten. → medikamente-und-sucht.de/behandler-und-berater/pharmakologie-und-behandlung/z-drugs.html
Missbrauch zu Gunsten sexueller Übergriffe
Aufgrund der charakteristischen schläfrig machenden Wirkung und dem Risiko zur potenziellen Verursachung anterograder Amnesien sind Z-Drugs ein probates Mittel für sexuelle Übergriffe. Da hierfür gerne die entsprechende Substanz in Drinks gelöst wird, enthalten Zaleplon-Kapseln den Farbstoff Indigocarmin, der in einem solchen Fall eine Farbveränderung der Flüssigkeit mit sich zieht und somit die Verabreichung im Getränk kenntlich macht. → Quelle: pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Z-Drugs
Weitere Quellen:
- de.wikipedia.org/wiki/Z-Drug
- zeit.de/2015/24/medikamenten-sucht-beruhigungsmittel-schlafmittel/seite-6